Basis für die anwaltliche Vergütung ist grundsätzlich das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die Sätze des RVG gelten insbesondere für gerichtliche Verfahren, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird.
Bei außergerichtlicher Beratung sind individuelle Honorarvereinbarungen möglich. Dann sind vor allem Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit sowie mein Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers können Berücksichtigung finden.
Eine Abrechnung mit Übersicht über die nach dem RVG angefallenen Gebühren oder im Falle der Honorarvereinbarung über die Bearbeitungsstunden und sonstigen angefallenen Auslagen machen für Sie die Vergütung transparent.
Wenn es Ihre finanziellen Verhältnisse nicht zulassen,
anwaltliche Beratung oder Vertretung vor Gericht aus eigenen
Mitteln zu bezahlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen
Beratungshilfe oder im Falle eine Prozesses Prozesskostenhilfe in
Anspruch nehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie
unter:
http://www.bmj.bund.de/beratungshilfe-prozesskostenhilfe.
Sind Sie rechtsschutzversichert, muss geklärt werden, ob die Versicherung die Kosten übernimmt. Bitte bringen Sie zum ersten Termin ihre Versicherungsunterlagen mit.
Fotos: Benjamin Doerr | Logo / CD: Mike Herr | Website: Thomas Borghoff