Die einvernehmliche Scheidung

Nicht alle Trennungen und Scheidungen sind von heftigem Streit und der Unfähigkeit, noch miteinander ins Gespräch zu kommen, begleitet. Häufig wollen Paare ihre Angelegenheiten selbst regeln. Auch wenn es gemeinsame Kinder gibt, besteht oft der Wunsch, eine gute, einvernehmliche und passende Lösung zu finden. Der Weg zu einer Einigung über Unterhalt, Sorgerecht, Umgang und Ehewohnung zu kommen, kann unterschiedlich sein. Sie einigen sich ohne Unterstützung von außen oder eine Einigung und Regelung wird in einer Mediation gefunden.

Sind Sie sich über die Scheidung und ihre Folgen einig und leben Sie seit mindestens einem Jahr getrennt, ist eine sog. einvernehmliche Scheidung möglich.

Dazu müssen Sie sich als Ehegatten geeinigt haben:

  • über die elterliche Sorge,
  • über Umgang und Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern,
  • die Unterhaltspflicht der Eheleute untereinander,
  • die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und an den Haushaltsgegenständen.

Der Scheidungsantrag enthält die Erklärung über die Einigung. Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder sollen beigefügt werden.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann es ausreichend sein, dass nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag bei Gericht ein. Der andere Ehegatte kann dann seine Zustimmung zur Scheidung in der mündlichen Verhandlung erklären.

Wenn Sie Fragen haben zur einvernehmlichen Scheidung oder zu den Kosten, berate ich Sie gerne.

Teilsignet der Rechtsanwältin Sylvia Jung in Freiburg

Fotos: Benjamin Doerr | Logo / CD: Mike Herr | Website: Thomas Borghoff