Kostenloses Gespräch im Rahmen des §135 FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Seit dem 1. September 2009 können Richter im Rahmen anhängiger Familiensachen anordnen, dass die Ehepartner einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder einer sonstigen Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung teilnehmen. Über die Teilnahme ist dem Gericht eine Bestätigung vorzulegen. Dadurch wird die Notwendigkeit und Förderung einverständlicher Konfliktlösung im Familienverfahren auch vom Gesetzgeber besonders betont.

Viele Paare ziehen Mediation als Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktlösung zunächst nicht in Betracht - weil ihnen Mediation nicht bekannt ist, weil der Konflikt schon so zugespitzt ist, dass eine außergerichtliche Lösung nicht mehr möglich zu sein scheint, weil einer der Partner nicht an einer Mediation teilnehmen möchte, weil sie sich das Verfahren für ihren Konflikt nicht vorstellen können. Mit der Gesetzesänderung ist ein neuer Weg eröffnet, auch nach dem Beginn des Gerichtsverfahrens noch zu einer einvernehmlichen und eigenverantwortlichen Lösung zu kommen.

Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit schon vor einem Gerichtsverfahren Konflikte in Trennung und Scheidung in einer Mediation zu lösen.

Teilsignet der Rechtsanwältin Sylvia Jung in Freiburg

Fotos: Benjamin Doerr | Logo / CD: Mike Herr | Website: Thomas Borghoff