Wann und für wen ist Mediation geeignet?

Häufige Konfliktfelder in Mediationsverfahren

Mediation eignet sich für fast alle Konflikte: Trennung und Scheidung, Erbauseinandersetzungen, Nachbarschaftskonflikt, Probleme beim Bau, Begleitung von öffentlichen Planungsverfahren und Ausgleich von Eingriffen, Schadensfälle, Konflikte im Wirtschaftleben, unter Mitarbeitern, zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, unter Geschäftspartnern usw.

Mediation ist in fast allen Phasen eins Konflikts möglich. Schon bevor ein Konflikt besteht und eine schwierige z. B. vertragliche Frage zu regeln ist, kann Mediation ein sinnvoller Weg sein. Wenn es aber nur noch darum geht, dass es dem anderen schlecht geht, ist Mediation nicht mehr möglich.

Wichtig ist:

  • Die Konfliktparteien lassen sich auf die Mediation ein (Freiwilligkeit).
  • Die Konfliktparteien wollen eine Lösung.
  • Die Konfliktparteien sind bereit, für sich selbst ihre eigene Lösung zu erarbeiten. Einen Richterspruch zu »erdulden« kann einfacher sein, bringt aber möglicherweise nicht das gewünschte Ergebnis.
  • Es darf kein unüberbrückbares Machtungleichgewicht zwischen den Parteien bestehen. Darauf achtet die Mediatorin. Ergibt sich dieses oder ein anderes Problem für die Fortführung der Mediation, wird die Mediatorin mit den Konfliktparteien überlegen, ob und wie dies lösbar ist.
  • Medianten und Mediatorin müssen miteinander arbeiten können. Dies wird im ersten Gespräch geklärt.
Teilsignet der Rechtsanwältin Sylvia Jung in Freiburg

Fotos: Benjamin Doerr | Logo / CD: Mike Herr | Website: Thomas Borghoff